LandgerichtNachdem die alte fränkische Herzogspfalz im 7. und 8. Jahrhundert den fränkischen Herzögen, später den ersten 37 Würzburger Bischöfen als Residenz gedient hatte, wird die fürstliche Kanzlei mit ihrem Saalhof 1144 das erste Mal erwähnt. Es bildete den Ursprung der fränkischen Siedlung "Castellum Wirteburt" und war im Besitz der Tochter des letzten Frankenherzogs "Immania". Diese hatte es von Bischof Burkard im Tausch gegen Güter in Karlburg (heute: Karlstadt) erhalten.
Zu dem Komplex gehörten damals das Wohngebäude, zwei Kapellen und ein großer Garten. Die erste grundlegende Umgestaltung ließ der Fürstbischof Lorenz von Bibra (1495-1519) vornehmen: Nach Abriss der Mauern, die den Hof von der Außenwelt abgeschottet hatten, wurde ein Zugang vom Kürschnerhof zur Domstraße geschlagen. Bisher war der gesamte Verkehr durch die Blasiusgasse geflossen, nun wurde der Saalhof ein vom Verkehr stark frequentierter Platz. Nachdem der Saalgarten im Zuge der Verkehrserschließung beseitigt worden war, bekamen die kleinen Häuschen der Kürschner und anderen Handwerker, die auf dem Grund des Saalgartens erbaut worden waren, eine zweite Hauptfront zum Kürschnerhof hin. Zu dieser Zeit reichte der Hof vom Saalgarten bis in die Sandgasse (heute: Schönbornstraße; siehe Bild). Anfang des 16. Jahrhunderts ließ Fürstbischof Bibra den Flügel (Kanzlei genannt) mit dem Schwibbogen erbauen, der das Landgericht mit dem Dom verband. Der massive dreigeschossige Bau im Barockstil mit schwarz geschieferten Gauben und mit Helmspitzen bewehrtem Steildach hatte einen Erker ("Gerichtserker") auf der Innenseite, was einen sehr strengen Eindruck vermittelte. Neben der Kanzlei stand noch ein Saal, in welchem der sog. Oberrat (die städtische Polizeibehörde), das Stadtgericht und das Monatsgericht (für Feldfrevel usw.) tagten. Hier waren zum ersten Mal sämtliche Zivilgerichte und das geistliche Gericht in einem Gebäude vereinigt. Zu dieser Zeit hatte Würzburg rund 7000 Einwohner. 1
Im Erdgeschoss wurde die öffentliche Waage des Gebäudes eingerichtet. Der Eingang von der Domstraße her bestand aus einer weit ausladenden, steinernen Treppe, den sog. "Gräden" (von lat. "gradus" Schritt, Maß). Unterhalb und neben den Gräden waren kleine Kammern angebracht, welche den Stadtbewohnern von den Bischöfen gegen einen jährlichen Zins vermietet wurden und als Kramerläden und Schlafkammern dienten. Um die Wende des 18. Jahrhunderts wurden die letzten Gräden samt Läden abgebrochen und zur Vergrößerung des Gerichtsgebäudes verwendet.
Fürstbischof Johann Philipp von Greifenklau (1699-1719) ließ daraufhin die Kanzlei wieder aufbauen. Bei diesen Arbeiten wurde der Kreuzgang, welcher Dom und Neumünster verband, überbaut und die Kanzlei an die beiden Kirchen angeschlossen. In dem 1706 vollendeten Bau fanden daraufhin außer der Hofkammer und dem Stadtrat alle Behörden und Gerichte Platz. Der Bau näherte sich auf ca. 8 Meter dem Dom. Dort brach die gerade Baulinie ab und setzte sich in einem Seitenflügel fort, der mit direkter östlicher Front bis zum Neumünster verlief. Der flach gewölbte Schwibbogen war eine eher eigenartige Verbindung dieses Flügels mit dem Dom und ermöglichte eine Verbindung der Domstraße mit dem Kürschnerhof bzw. der Hofstraße über den Leichenhof.
Der einzige Zugang zum Kürschnerhof war eine kleine, tunnelartige Durchfahrt im Bogenstil, in deren seitlich eingebauten, halbdunklen Höhlen Viktualienhändler ihre Waren verkauften und durch welche die von Pferden gezogene Straßenbahn passieren konnte. Über der Durchfahrt wurde das Gebäude durch einen gotischen Erker - den "Gerichtserker" - geprägt.
Der innere Ausbau war weitgehend unspektakulär:
Nach der Säkularisation 1834 gingen die Räume des Appellationsgerichtes an das Bezirksgericht über. Nur das Stadtgericht hatte zu dieser Zeit noch seinen Sitz in diesen Räumen. Nachdem die Stadt das Gebäude 1886 erworben hatte, geriet sie zunehmend unter öffentlichen Druck: Immer mehr Stimmen sahen in dem Komplex ein Hindernis für die wachsenden Verkehrsströme, verlangten einen Abriss des ihnen lästig erscheinenden Baus und die Gestaltung einer Domfreiheit. (Plan) So entschied man sich nach dem Umzug in den neuen Justizpalast in der Ottostraße (1892 fertiggestellt), das gesamte Landgericht abzureißen (Baumeister Jakob Eberlein in der Zeit vom 12.2. bis 25.5. 1894), was der Stadt ihren ursprünglichen Kern nahm. Auch der bis dahin bebaute Raum zwischen Dom und Neumünster blieb jetzt leer. Der alte Kürschnerhof war an seiner Süd- und Ostseite aufgerissen und bildete zusammen mit dem Kiliansplatz eine große freie Fläche. (Bild 1 und Bild 2) In dem Bestreben, im aufkommenden Industriezeitalter den rapide wachsenden Verkehrsströmen Schneisen zu schlagen, hatte Ludwig I. sogar einmal den Plan gefasst, den Dom abzureißen. 3
Die mit Abbrüchen und Durchbrüchen verbundenen Bauprobleme gehörten von jeher zu den schwierigsten städtebaulichen Fragen, was der über 30 Jahre dauernde Streit bezüglich einer angemessenen Neubebauung verdeutlicht (siehe: Theodor Fischers Sparkassengebäude).
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